An Kreuzungen, Einmündungen sowie Fußgänger- und Radwegen kommt es immer wieder vor, dass nicht zurückgeschnittene Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen zu Behinderungen für die Teilnehmenden am öffentlichen Straßenverkehr führen. Auch Straßenlaternen und Verkehrszeichen sind stellenweise durch privaten Überwuchs verdeckt oder zugewachsen und bieten somit weder Orientierung noch Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden.
Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und können für Schäden, die durch ihr verkehrsgefährdendes Grün entstanden sind, haftbar gemacht werden. Sie sind verpflichtet ihre Bäume und Sträucher, die in Straßen und den Gehweg hinein ragen, regelmäßig zurückschneiden. Der Rückschnitt von Überwuchs stellt zudem sicher, dass Rettungs- und Feuerwehrkräfte allzeit und ungehindert zum Einsatz kommen.
Eine Orientierung, bis zu welcher Höhe hereinragende Äste aus dem Verkehrsraum entfernt werden müssen, gibt das sogenannte Lichtraumprofil. Dieses empfiehlt, Fahrbahnen in einer Höhe von 4,50 m freizuhalten, Rad- und Fußwege bis zu einer Höhe von 2,50 m. Verkehrszeichen müssen aus mehreren Metern gut zu erkennen sein. In jedem Fall sind Hecken und Bäume vor dem Zurückschneiden auf vorhandene Vogelnester und sonstige Kleintiere zu überprüfen.
Die Stadtentwässerung Schwerte ist von der Stadt Schwerte beauftragt die Einengung durch Grünwuchs zu kontrollieren und ggf. die Grundstückseigentümer aufzufordern den Zustand der Wege und Straße verkehrssicher zu machen, bevor die Stadt Bußgelder verhängt.