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Kanalstörung

Schäden und Störungen melden

Für die Leitungen auf dem Grundstück und bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer zuständig bzw. unterhaltungspflichtig.
Sollten Sie Schäden und Störungen feststellen, bitten wir um Mitteilung, damit diese beseitigt werden können.

Wie sollten Sie vorgehen

  • Bei Störungen ist zu überprüfen, wo genau die Störung vorliegt, ob auf dem eigenen Grundstück oder im städtischen Netz.
  • Ist ein Kontrollschacht auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (im Keller oder Anschlussraum) vorhanden?
  • Überprüfung im Kontrollschacht, ob Wasser ordnungsgemäß abfließt
  • Kontrollschacht zugänglich halten

Melden Sie Probleme und Störungen mit folgenden Angaben

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Meldenden
  • Angaben zum Ort der Störung, sofern es möglich ist.