Kanalanschluss
bei Neubauten
Bei einer Neubebauung ist jedes Grundstück, unabhängig von anderen Grundstücken, separat an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Liegt das Grundstück in einem Gebiet mit öffentlicher Mischwasserkanalisation, ist ein gemeinsamer Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser herzustellen, in Gebieten mit einer öffentlichen Trennkanalisation jeweils ein Anschluss für Schutz- und Niederschlagswasser.
Nicht nur der Hausanschluss (vom Gebäude zur Grundstücksgrenze), sondern auch der Grundstücksanschluss von der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal, ist vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu erstellen, sofern das zu bebauende Grundstück nicht bereits an das städtische Kanalnetz angeschlossen und ein bereits vorhandener (intakter) Kanalanschluss genutzt werden kann.
Für den Kanalanschluss ist bei der Stadtentwässerung Schwerte ein Entwässerungsantrag für das jeweilige Grundstück zu stellen. Er wird nach Erstellung durch eine Fachfirma an der offenen Baugrube von einem Mitarbeiter der Stadtentwässerung abgenommen und eingemessen.