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Funktionsprüfung

von privaten Abwasseranlagen

Aktueller Hinweis für Grundstückseigentümer:

Neuigkeiten für Grundstücksbesitzer mit privaten Abwasserleitungen, die vom Landtag NRW in der Selbstüberwachungsverordnung NRW Teil 2, §8 am 26.06.2020 beschlossen worden sind:

- Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden und bis zum 31.12.2020 einer Prüfpflicht nachzukommen hatten, sind von dieser befreit.

- für Neubauten, bei wesentliche Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen müssen Prüfungen vorgelegt werden.

- gewerbliche und industrielle Anlagen, sowie Gebäude mit abgelaufenen gesetzlicher Fristen (31.12.2015) bleiben von den Änderung unberührt.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie im zweiten Teil der Selbstüberwachungsverordnung.

Die untenstehenden Inhalte werden anhand der neuen Selbstüberwachungsverordnung in Kürze angepasst.

Jeder Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte in Schwerte ist für den Zustand und die Funktion seiner Abwasserleitungen verantwortlich. Ob eine Abwasserleitung vom Haus bis zur Straße intakt ist, kann eine Zustands- und Funktionsprüfung erkennen. Alle Grundstückseigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet, eine solche Funktionsprüfung vornehmen zu lassen.

Defekte Abwasserleitungen

  • können das Grundwasser verschmutzen
  • können bei Starkregen zu nassen Kellern und Bodenplatten führen, Schäden an Gebäuden verursachen und damit zu einem Werteverlust der Immobilie führen
  • können auch zur Gefährdung im Straßenbereich führen
  • können die Standsicherheit gefährden

Abwasserleitungen sind intakt, wenn bei einer Prüfung mit einer Kanalfernsehanlage und ergänzend bei einer Druckprüfung mit Luft oder Wasser

  • keine sichtbaren Schäden festgestellt werden
  • in die verlegten Rohre von außen kein Grundwasser eindringt

Bei einer nachweispflichtigen Funktionsprüfung sind die Schmutz- und Mischwasserleitungen  unter der Bodenplatte des Gebäudes und außerhalb einschließlich zugehörige Einsteige-Kontrollschächte und Revisionsöffnungen bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal zu untersuchen.

Nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser  SüwVO Abwasser sollen in NRW Anlagen zur Ableitung häuslichen Abwassers alle 30 Jahre überprüft werden.
Bei der Festlegung der gesetzlich geforderten Prüffristen für die privaten Abwasseranlagen lassen sich grundsätzlich drei Fälle unterscheiden:

  • neu gebaute oder baulich veränderte Abwasserleitungen (unverzügliche Prüfung)
  • bestehende, noch nie geprüfte Leitungen (Erstprüfung)
  • bestehende, schon einmal geprüfte Leitungen (Wiederholungsprüfung)

Tabelle nach SüwVO
Zwischen 1996 und 2013 bereits durchgeführte Prüfungen können als Erstprüfungen anerkannt werden, sofern sie den damaligen Anforderungen entsprochen haben.
Nach Errichtung einer neuen oder bei wesentlichen Veränderungen der Abwasseranlage ist unverzüglich eine Funktionsprüfung durchzuführen.

abhängig von Neubau oder Bestandsgebäude siehe Tabelle nach SüwVO

  • Reinigung der Abwasserleitungen mit Hochdruckspüldüsen
  • Untersuchung des verzweigten Grundleitungsnetzes mit einer ferngesteuerten Kamera
  • optische Inspektion der Schächte und Revisionsöffnungen
  • Abschluss mit einer Dokumentation

Im Stadtgebiet Schwerte sind alle gemäß Selbstüberwachungsverordnung beschriebenen Methoden zur
Überprüfung der Zustands- und Funktionsfähigkeit öffentlicher und privater Abwasseranlagen und
zugehöriger Schächte zugelassen, es gibt hier keinerlei Einschränkungen.
Für die privaten Abwasserleitungen bezieht sich die SüwVO Abwasser NRW Teil 2 bei der Wahl des Prüfverfahrens auf die anerkannten Regeln der Technik, die DIN 1986 Teil 30 und die DIN 1610.
Nach der SüwVO Abwasser Teil 2 NRW in Verbindung mit der DIN 1986 Teil 30 Tabelle 2 gilt, dass die Kamerauntersuchung (KA) für den Zweck der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen, die häusliches Abwasser führen, von den Sachkundigen anzuwenden ist.
Auch im Leitfaden für Kommunen, welcher vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben wurde, wird die optische Inspektion als Regelverfahren gesehen.
Sofern eine optische Inspektion in Gänze oder in Teilen nicht durchführbar ist oder als nicht ausreichend angesehen wird, ist eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) - Vollfüllung der Leitung mit Wasser - durchzuführen.

Die Zustands- und Funktionsprüfung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kostet bei seriösen Anbietern bis 500 Euro.

Kosten sind abhängig von

  • Verlauf und Zustand der Leitungen
  • der Zugänglichkeit von Schächten und Revisionsöffnungen
  • Funktionsprüfung gemeinsam mit Nachbarn vornehmen
  • Vorhandensein von Planunterlagen

Eine rechtsgültige Zustands- und Funktionsprüfung muss durch einen Sachkundigen durchgeführt und dokumentiert werden. Hierzu gibt es eine NRW-Landesliste der Sachkundigen.

Warnung vor unseriösen Haustürgeschäften!
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Dokumentation vorliegen muss, für die eine Vorlagepflicht bei der Stadtentwässerung Schwerte besteht.

  • Erstellung einer fotographischen Dokumentation und vollständige Aufzeichnung auf DVD oder CD (Befahrensvideo)
  • Vorlage von Haltungs- und Schachtberichten
  • Eindeutige Angaben zum Untersuchungsort mit Datum
  • Dokumentation mit Einzelfotos zeigt Art, Ausmaß und Lage einzelner sichtbarer Schäden
  • Bestandsplan/Lageplanskizze des gesamten Leitungssystems - als Nachweis der untersuchten Leitungen und auch als Voraussetzung für eine später möglicherweise nötige Sanierung
  • bei Prüfungen mit Luft und Wasser müssen zusätzlich Prüfprotokolle Luft und Wasser vorliegen
  • Ein Formular - Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit - unter Bescheinigung - Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung

Sanierungsnotwendigkeit in Abhängigkeit der Schäden

A. Schwere Schäden sind unverzüglich (möglicherweise Erneuerung in einer neuen Linienführung) zu sanieren.

B. Mittlere Schäden in einem Zeitrahmen von bis zu zehn Jahre sowie Reparatur bei örtlich begrenzten Schäden und Verbesserung der Funktionsfähigkeit unter Einbeziehung des Altrohres.

C. Bagatellschäden können zurückgestellt werden.

Bildreferenz zur Einteilung A, B, C Schadenskategorie

 

 

Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG).

Jeder Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte muss die Dokumentation unverzüglich nach Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung der Stadtentwässerung vorlegen.

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Telefon 02304 94226-0