Kleinkläranlagen oder Sammelgruben
Neu errichten oder nachrüsten
Wenn eine Anschlussmöglichkeit an den städtischen Abwasserkanal aus Kostengründen oder technisch nicht möglich ist, muss die Entsorgung des Schmutzwassers in einer grundstückseigenen Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgen.
Dazu wird eine Kleinkläranlage komplett neu errichtet oder bestehende Anlagen auf den neuesten Stand der Klärtechnik nachgerüstet.
Was Sie wissen sollten
- Untere Wasserbehörde muss die Anlage genehmigen.
- Genehmigungserteilung in der Regel für 20 Jahre
- Regelmäßige Kontrolle und notwendige Wartung sind vorgeschrieben.
- Abwasserbeseitigungspflicht liegt beim Eigentümer.
- Fristen: Bei Bedarf, wenn die Anlage zu mindestens 50 Prozent gefüllt ist.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Timo Wiegandt
Gewässerunterhaltung